Wolltest du schon immer eine Bombe bauen? ;)

 

Schönen Tag meine Lieben,

heute habe ich was für all diejenigen die schon immer eine Bombe bauen wollten. Nein, es ist keine einfach Rohrbombe oder Briefbombe, sondern was richtiges - 'ne Atombombe.

Hier die Anleitung:
---------------------------------------------------------------------------
Bauanleitung für eine Atombombe

Besorgen Sie sich zunächst etwa 100 Pfund (50 Kilo) waffengeeignetes Plutonium von Ihrem örtlichen Lieferanten. Ein Atomkraftwerk oder eine Wiederaufbereitungsanlage empfiehlt sich hierfür nicht, da das Fehlen von größeren Mengen Plutonium die Ingenieure, die dort arbeiten, recht unglücklich machen kann. Wir schlagen Ihnen vor, sich mit der örtlichen Terroristenorganisation oder vielleicht mit den jungen Unternehmern in Ihrer Nachbarschaft in Verbindung zu setzen.
Bitte denken Sie daran, daß Plutonium, insbesondere reines, angereichertes Plutonium, ein wenig gefährlich ist. Waschen Sie nach dem Basteln Ihre Hände mit Seife und warmen Wasser, und erlauben Sie Ihren Kindern oder Haustieren nicht, mit Plutonium zu spielen oder es zu essen. übriggebliebener Plutoniumstaub eignet sich hervorragend, um Insekten zu vertreiben. Sie können die Substanz gerne in einem Bleibehälter aufbewahren, wenn Sie auf Ihrem örtlichen Schrottplatz gerade etwas Geeignetes finden. Aber eine alte Keksdose tut's eigentlich genauso gut.
Formen sie jetzt ein Metallbehältnis, in dem Sie die Bombe zu Hause aufbewahren können. Die meisten handelsüblichen Metallfolien können so gebogen werden, daß man den Behälter als Briefkasten, Henkelmann oder VW-Käfer tarnen kann. Benutzen Sie keine Alufolie.
Ordnen Sie das Plutonium in zwei Halbkugeln an, die etwa 4 cm voneinander entfernt sind. Benutzen sie z.B. Pattex, um den Plutoniumstaub zusammenzukleben.
Nun besorgen Sie sich 200 Pfund (100 Kilo) Trinitrotoluol (TNT). Ein guter Plastiksprengstoff ist zwar viel besser, macht aber auch viel mehr Arbeit.
Ihr hilfsbereiter Hardware-Spezialist wird Sie sicher gerne damit versorgen.
Befestigen Sie das TNT auf den Halbkugeln, die Sie in Schritt 4 geformt haben. Falls Sie keinen Plastiksprengstoff bekommen konnten, scheuen Sie sich nicht, das TNT mit Uhu oder Fixogum oder irgendeinem Modellbaukleber festzumachen. Sie können auch gefärbten Klebstoff verwenden, aber man muß hier nicht unbedingt übertreiben.
Verstauen Sie nun das Ergebnis Ihrer Bemühungen aus Schritt 6 in dem Behälter aus Schritt 3. Benutzen Sie jetzt einen starken Klebstoff wie z.B.
Acrylkleber, um die beiden Halbkugeln sicher im Briefkasten zu befestigen.
Sie vermeiden so eine zufällige Detonation, die durch Vibrationen oder falsche Behandlung ausgelöst werden könnte.
Um die Bombe zur Explosion zu bringen, besorgen Sie sich eine Fernsteuerung, wie man sie für Modellflugzeuge und kleine Autos verwendet. Mit geringer Mühe kann man einen ferngesteuerten Kolben bauen, der auf eine Sprengkapsel schlägt und so eine kleine Explosion auslöst. Diese Sprengkapseln finden Sie in der Elektroabteilung Ihres Supermarktes. Wir empfehlen ,, Platzbald``, weil dies pfandfreie Einwegkapseln sind.
Verstecken Sie jetzt die fertige Bombe vor Nachbarn und Kindern. Ihre Garage ist dafür ungeeignet, weil sie meist sehr feucht ist und die Temperatur erfahrungsgemäß stark schwankt. Es hat sich gezeigt, daß Atombomben unter instabilen Bedingungen spontan detonieren. Der Geschirrschrank oder der Platz unter der Küchenspüle ist dagegen vorzüglich geeignet.

Jetzt sind Sie der stolze Besitzer einer funktionstüchtigen thermonuklearen Bombe! Sie ist DER Party-Gag und dient im Notfall der nationalen Verteidigung.

So funktioniert es:
Im Prinzip wird die Bombe gezündet, wenn das explodierende TNT das Plutonium zu einer kritischen Masse zusammenpreßt. Die kritische Masse führt dann zu einer Kettenreaktion, ähnlich derjenigen umfallender Dominosteine. Die Kettenreaktion löst dann prompt eine große thermonukleare Reaktion aus. Und schon haben Sie Ihre 10-Megatonnen-Explosion!

--------------------------------------------------------------------------

Grüßle, ***

 

Quelle: Unbekannt

 

P.S.:

Ich hoffe ihr versteht spaß, um die selben Erkenntnisse zu erhalten wie durch diese Kettenmail, lest einfach hier

P.S.2.:

Das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie ist eine Straftat des deutschen Strafrechts. Da keine gesonderten Regelungen im Atomgesetz vorhanden sind, wurde die Regelung in § 307 StGB aufgenommen. Das Delikt gehört zu den gemeingefährlichen Straftaten. Die Vorschrift kann wegen der im deutschen Strafrecht zwingenden Anknüpfung an die persönliche Schuld nur unzureichend eine repressive Antwort auf die Gefahren beim Umgang mit spaltbarem Material geben. Das Delikt ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Die Tat ist ein Verbrechen im Sinne von § 12 Abs. 1 StGB.

 

Der gesetzliche Tatbestand enthält selbst unterschiedliche Delikte. Sein Wortlaut:
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Freisetzen oder Explosion herbeiführen (Abs. 1, 2, 4)
Das Delikt ist als Unternehmensdelikt ausgestaltet, sodass bereits das Versuchsstadium als Vollendung gilt. Setzt der Täter also unmittelbar zur Verwirklichung der Tat an, so greift bereits Abs. 1. Wegen der besonderen Gefährdungslage, die durch den Täter geschaffen wird, erklärt sich auch die erhebliche Strafdrohung von mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wird die Gefährdung lediglich fahrlässig herbeigeführt, so ordnet Abs. 2 eine geminderte Strafdrohung an. Abs. 4 stellt eine Fahrlässigkeit-Fahrlässigkeit-Kombination dar und weist daher aus, dass sich der Vorsatz des Täters in Abs. 1 sowohl auf die Tathandlung als auch auf die Gefährdung beziehen muss, in Abs. 2 allein auf die Tathandlung.

Erfolgsqualifikation (Abs. 3)
Abs. 3 ist als Erfolgsqualifikation zu den beiden ersten Absätzen gebildet. Hinsichtlich der Todesfolge für mindestens einen Menschen muss ein Gefährdungszusammenhang bestehen und im Übrigen eine Fahrlässigkeitsschuld (§ 18 StGB) zu bejahen sein.

Tätige Reue
Mangels Rücktrittsmöglichkeiten, da der Versuch - auch der untaugliche - bereits zur Verwirklichung des Straftatbestandes führt, ist in § 314a StGB dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, bei tätiger Reue des Täters die Strafe zu mildern. Für § 307 Abs. 1 StGB muss der Täter die Tat aufgeben oder die Gefahr sonst abwenden. für die übrigen Tatkonstellationen des § 307 Abs. 2 StGB muss der Täter wenigstens insoweit handeln, dass die Gefahr freiwillig abgewandt wird, ohne dass ein erheblicher Schaden entsteht. Gleiches gilt für ein Fall nach § 307 Abs. 4 StGB, wobei hier jedoch eine Strafbefreiung eintritt. Auf die erfolgsqualifizierte Konstellation des § 307 Abs. 3 StGB ist die tätige Reue nach § 314a nicht anwendbar.

 

Q: http://de.wikipedia.org/wiki/Herbeif%C3%BChren_einer_Explosion_durch_Kernenergie